Soloselbstständige genießen große Freiheiten, keine Frage. Nicht umsonst haben wir uns für den Weg als freie Mitarbeiter*innen entschieden. Eine Hürde kann allerdings der Aufbau einer Personal Brand sein. Damit verbunden ist das Wissen über Richtlinien und die Realisierung juristisch korrekter Angaben. Im Rahmen unseres Online Events vom 29.04. mit Juristin Dr. Eva Vonau von der Kanzlei Slopek Vonau haben wir u.a gefragt:
- Welche Rechtsbereiche sind v.a. für Freiberufliche relevant?
- Darf ich Logos von Geschäftspartnern auf meiner eigenen Website zeigen?
- Wem gehört ein Beitrag (Post, Blogbeiträge, etc.), den ich gegen Bezahlung verfasse?
- Wann ist es sinnvoll, Juristen einzubeziehen?
- Soll ich ein Patent anmelden, um meine Personal Brand zu schützen?
- Muss ich als Freelancer*in meine Marke anmelden, um Dienstleistungen betreiben zu dürfen?
- Muss ich einen Künstlernamen anmelden?
Als Anwältin im Urheber- und Medienrecht kennt Eva Vonau sich bestens mit den Hindernissen aus, mit denen Kreative konfrontiert sind. In ihrer Kanzlei und auf ihrer Website berät Eva Creative Professionals. Auch uns gab sie ein paar wertvolle Tipps und konnte einige FAQs für uns klären:
1. Welche Rechtsbereiche sind v.a. für Freiberufliche relevant?
Soloselbstständige sind oft in digitalen Branchen tätig oder nutzen Social Media für die Verbreitung ihrer Marke oder Dienstleistung. Bei einer eigenen Website ist neben der Impressumspflicht vor allem das Urheberrecht, Medienrecht und Markenrecht relevant.
Je nach Tätigkeit kann es sinnvoll sein, sich zudem mit dem Designschutz und Wettbewerbsrecht zu befassen. Du musst keine Paragraphen auswendig kennen, aber ein Einblick in die Rechtslage kann dir in Zukunft viel Zeit und Kosten sparen.
2. Soll ich ein Patent anmelden, um meine Personal Brand zu schützen?
Grundsätzlich sind Patentanmeldungen für dein Personal Brand unnötig, da Patente in erster Linie technische Erfindungen schützen. Zudem sind Patentanmeldungen recht teuer und aufwendig.
Hier kann es mehr Vorteile bringen, sich über Designschutz und Markenrecht zu informieren. Beides sind registrierte Rechte und somit anmeldbar. Der Designschutz ist in der EU unter „Geschmacksmuster“ eingetragen. Wenn du deine Marke anmelden möchtest, lies weiter…
3. Wann ist es sinnvoll, Juristen einzubeziehen?
Der juristische Beistand ist v.a. für die Anmeldung deiner Marke von Vorteil. Der juristische Rat ist hier sinnvoll, damit sich der Schutz voll entfalten kann. Aus rechtlicher Perspektive sind fast 50 Waren- und Dienstleistungsgruppen gelistet, in die deine Dienstleistung zu kategorisieren ist. Die Begriffe hierzu sind jedoch äußerst fachspezifisch. Für den vollen Schutzumfang empfiehlt es sich daher, eine*n Jurist*in einzubeziehen.
Grundsätzlich gilt: Je digitaler das Geschäftsmodell, desto komplizierter die Kategorisierung.
4. Muss ich einen Künstlernamen anmelden?
Eines vorneweg zum Namensrecht: Den eigenen Namen darf man immer (auch unter einer Domain, Online, etc.) verwenden – Egal, ob es schon Künstler*innen gibt, die sich so nennen oder heißen. Man muss allerdings aufpassen, wenn der Name als Marke verwendet werden soll und es schon eingetragene Marken gibt, die so registriert sind.
Tipp: Wenn der eigene Name als Marke fungieren soll, lohnt sich mitunter eine offizielle Registrierung, da spätere Abmahnungen teuer und Veränderungen im Nachgang mit erheblichen Kosten und Aufwand verbunden sein können. Daher vorher recherchieren oder gleich juristisch absegnen lassen!
5. Darf ich Logos von Geschäftspartnern auf meiner eigenen Website zeigen? Oder verletze ich damit ein Markenrecht?
Zwar wird damit nicht automatisch das Markenrecht verletzt, doch kann es zu Wettbewerbsverletzung kommen. Wer die Reputation eines Unternehmens für eigene Zwecke nutzen möchte, sollte sich über Nutzungsrechte informieren. Zudem können Probleme auftauchen, wenn Geschäftsgeheimnisse so publik werden.
Tipp: In den AGB’s freigeben lassen! (Abschnitt involvieren, der besagt, dass du es darfst und ausdrücklich darauf hingewiesen werden muss, es nicht zu dürfen)
6. Wem gehört ein Beitrag (Post, Blogbeiträge, etc.), den ich gegen Bezahlung verfasse
Vor allem Kreative, die sich mit Content und textuellen Inhalten beschäftigen, stellen sich diese Frage. Hier greift das Urheberrecht. Kurz: Es gehört dir. Du kannst es auch auf deiner eigenen Website verwenden, weil rein rechtlich nicht der Text sondern das Nutzungsrecht am Text verkauft wird. In Einzelfällen ist es jedoch ratsam, Inhalte nach Möglichkeit zu anonymisieren, um Geschäftsgeheimnisse zu wahren.
7. Muss ich als Freelancer*in meine Marke anmelden, um Dienstleistungen betreiben zu dürfen?
Zwar müssen weder Marke noch ein Unternehmen gegründet und angemeldet werden, um Dienstleistung unter einer bestimmten Marke zu verkaufen, doch: Wichtig ist die Eintragung einer juristischen Person im Impressum.
Deine eigene Marke kannst du immer benutzen. Offizielle Eintragungen sind eher dafür da, damit ANDERE sie nicht benutzen können. Es muss allerdings für den Geschäftspartner offensichtlich sein, wer als juristische Person hinter der Marke steht.
Als anschauliches Beispiel kann hier eine Webseite von Eva selbst fungieren:
Copygo.de ist eine Webpräsenz von Eva, unter der sie ihre Dienstleistung der Rechtsberatung anbietet. Das Impressum enthält als ladungsfähige Adresse die dazugehörige Kanzlei. Die Dienstleistung wird aber unter der Dienstleistungsmarke vertrieben.
Habt ihr außerdem Interesse oder Bedarf an Know-Hows oder Tipps zu weiteren Bereichen? Schreibt uns gerne an!